Delikte

Als Studierende unterst¨¹tzen Sie Ihre Dozierenden in der Durchf¨¹hrung der Unfallverh¨¹tungs- und der Gesundheitsschutzvorschriften.
Sie befolgen die anerkannten Sicherheitsregeln und die Weisungen des Dozierenden in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Die ETH ist eine offene Hochschule. Deshalb legen wir grossen Wert auf die Eigenverantwortung von Studierenden und Mitarbeitenden. Tragen Sie Sorge zum Eigentum der ETH wie auch zu Ihrem Privat-?Eigentum.  

Sollte sich ein Diebstahl ereignen, sind wir auf Ihre rasche Mitteilung angewiesen:

  • Das kann Ihre Chancen erh?hen, die Wertsachen wieder zur¨¹ckzubekommen.
  • Anhand Ihrer Meldung erfahren wir, wo und wann Diebst?hle stattfinden. Nur so k?nnen wir Gegenmassnahmen ergreifen. Das n¨¹tzt Ihnen und Ihren Kollegen!
  • Neue Tricks der Diebe werden bekannt.
  • Bei gestohlenem ETH-Material erhalten Sie eventuell bei der Wiederbeschaffung eine Kostenbeteiligung. Die Schadenregulierung erfolgt durch die Abteilung Finanzdienstleistungen.

Falls Ihnen ETH-Eigentum entwendet wird, melden Sie es uns bitte sofort nach Feststellen mit dem ausgef¨¹llten DownloadFormular (PDF, 461 KB).  

  • Falls Ihr Mobiltelefon gestohlen wurde, lassen Sie die SIM-Karte umgehend sperren. Bei Erstattung einer Anzeige gen¨¹gt es nicht, wenn Sie lediglich Ihre Mobiltelefonnummer angeben. Es erfordert zus?tzliche Informationen, um das Eigentumsverh?ltnis des Mobiltelefons zu kl?ren. Sie m¨¹ssen die Serien-Nummer oder IMEI-Nummer (International Mobile Equipment Identifier) angeben. Diese Nummer k?nnen Sie mit Eingabe des Codes *#06# auf jedem Mobiltelefon in Erfahrung bringen.
  • Bei Gegenst?nden ¨C vor allem bei elektronischen Konsumg¨¹tern wie Mobiltelefonen, Tablets, etc. ¨C  ben?tigt die Polizei Serien-Nummern und Quittungen etc., um die eindeutige Identifikation eines gefundenen Gegenstandes vornehmen zu k?nnen.
     

Privater finanzieller Schaden wird nicht von der ETH getragen. Nach der Meldung erfolgt keine Anzeige bei der Polizei durch SGU. Eine solche muss durch die gesch?digte Person selbst erfolgen. Dennoch ist es wichtig, dass Sie uns Meldung erstatten, damit die SGU allenfalls geeignete Massnahmen zur Pr?vention einleiten kann.

Nach Diebstahl von Privat-?Eigentum senden Sie uns bitte das ausgef¨¹llte DownloadFormular (PDF, 195 KB).

  • Falls Ihnen das Portemonnaie entwendet wurde, lassen Sie Ihre Bank- und Kreditkarten umgehend sperren. Nehmen Sie daf¨¹r mit Ihrer Bank Kontakt auf. F¨¹r andere Karten, f¨¹r Ausweise oder ?V-Abos kontaktieren Sie ebenfalls umgehend die entsprechenden Stellen.
  • Falls Ihr Mobiltelefon gestohlen wurde, lassen Sie die SIM-Karte umgehend sperren. Bei Erstattung einer Anzeige gen¨¹gt es nicht, wenn Sie lediglich Ihre Mobiltelefonnummer angeben. Es erfordert zus?tzliche Informationen, um das Eigentumsverh?ltnis des Mobiltelefons zu kl?ren. Sie m¨¹ssen die Serien-Nummer oder IMEI-Nummer (International Mobile Equipment Identifier) angeben. Diese Nummer k?nnen Sie mit Eingabe des Codes *#06# auf jedem Mobiltelefon in Erfahrung bringen.
  • Bei Gegenst?nden ¨C vor allem bei elektronischen Konsumg¨¹tern wie Mobiltelefonen, Tablets, etc. ben?tigt die Polizei Serien-Nummern und Quittungen etc., um die eindeutige Identifikation eines gefundenen Gegenstandes vornehmen zu k?nnen.
     
  • Lassen Sie Wertgegenst?nde wie elektronische Ger?te, pers?nliche Gegenst?nde oder Geb?ude- und Schrankschl¨¹ssel nicht unbeaufsichtigt liegen. Wenige Sekunden k?nnen gen¨¹gen, um Ihnen die Ware zu entwenden. Benutzen Sie Schliessf?cher oder Schr?nke und schliessen Sie Ihr B¨¹ro oder das Labor immer ab, wenn Sie es als letzte Person verlassen.
  • Sichern Sie elektronische Ger?te mittels Drahtschloss (z.B. Kensington, Maxxtro). Solche Schl?sser sind im ETH-Store erh?ltlich.
  • Bewahren Sie PINs oder Passw?rter separat von der Bankkarte und Ihrem Ger?t auf.
  • Sollte Ihnen die gesch?ftliche Kreditkarte abhandenkommen, kontaktieren Sie umgehend die Sperrzentrale (24/7) der Viseca (Telefon: +41 58 958 83 83) und lassen Sie die Karte sperren.
  • Bewahren Sie Handkassen auf jeden Fall in einem abschliessbaren M?bel auf und beschr?nken Sie das darin enthaltene Bargeld auf das notwendige Minimum.
  • Sichern Sie Ihr Fahrrad ausreichend (beispielsweise an einem Velost?nder, Gel?nder, Baum o. ?.) und verwenden Sie ein hochwertiges Schloss (Klassifizierungen und Sicherheitslevel beachten). Auf dem Ó¢»ÊÓéÀÖ H?nggerberg gibt es eine Velo-Box.

Geb?udezutritt

  • T¨¹ren im Aussenbereich der Geb?ude d¨¹rfen nicht mit Holzkeilen oder ?hnlichem offengehalten werden.
  • Geben Sie Ihren Schl¨¹ssel an keine andere Person weiter.
  • Lassen Sie Schl¨¹ssel nicht im Zylinder stecken.
  • Melden Sie verlorene Schl¨¹ssel oder den Verlust der ETH-Karte umgehend der zust?ndigen Stelle.
  • Lassen Sie ausserhalb der Geb?ude?ffnungszeiten keine unbekannten Personen ins Geb?ude.

Auff?lligkeiten

Sprechen Sie Unbekannte an, die sich auff?llig benehmen, etwas oder jemanden suchen oder pl?tzlich in Ihrem B¨¹ro erscheinen. Rufen Sie bei Gefahr die Alarmzentrale an.

ETH-Schl¨¹ssel & ETH-Karte

Bei Fragen zu Schl¨¹sseln: Geb?udezutritt, Schl¨¹ssel
Bei Fragen zu Ihrer ETH-Karte: ETH-Karte

Wenn Sie einen Einbruch oder Einbruch-Spuren festgestellt haben, gehen Sie am besten gem?ss nachfolgender Auflistung vor:

  • Verlassen Sie umgehend den Raum und verhindern Sie ein weiteres Betreten, um die Vermischung und Zerst?rung von Spuren zu vermeiden.
  • Informieren Sie die Alarmzentrale und lassen Sie diese die Polizei aufbieten. Benutzen Sie dazu nicht das Telefon am Tatort (Beweissicherung und Spurenschutz).
  • Warten Sie, bis die Polizei eintrifft.
  • Meldung des Deliktes mittels DownloadFormular ?Delikte ETH-Eigentum? (PDF, 461 KB). Teilen Sie darauf auch die Kontaktdaten des polizeilichen Sachbearbeiters mit.

Falls Sie eine Sachbesch?digung (dazu z?hlen auch Sprayereien) festgestellt haben, melden Sie es bitte umgehend der Alarmzentrale.

Kontakt

Dokumente

JavaScript wurde auf Ihrem Browser deaktiviert